FAQ

Häufig gestellte Fragen zur BewegBar

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Miete der BewegBar, damit Sie schnell alle relevanten Infos finden.

Was ist im Mietpreis der BewegBar enthalten?

Im Mietpreis ist die vollständig ausgestattete BewegBar inklusive aller grundlegenden Funktionen enthalten.

Dazu gehören:

  • Zwei integrierte Kühlschränke
    • Ein Kühlschrank mit Glasfront und Innenbeleuchtung (ideal zur Präsentation von Getränken)
    • Ein zusätzlicher Kühlschrank mit kleinem Eisfach
  • Integrierte Beleuchtung im Barbereich
  • Aufbau und Abbau
  • Endreinigung
  • Stromanschluss über normalen Haushaltsstrom (230V)
  • Mehrere Innensteckdosen zur Nutzung weiterer Geräte

Die Bar ist damit sofort einsatzbereit und flexibel nutzbar.


Wie viel Platz wird benötigt?

Die Innenmaße der BewegBar betragen ca. 1,60 m x 4,00 m.
Im Innenraum befinden sich zwei Edelstahlarbeitstische mit ausreichend Arbeitsfläche.

Für den Aufbau empfehlen wir eine Stellfläche von ca. 5 x 3 Metern, damit ausreichend Bewegungsfreiheit vorhanden ist.

Die Bar kann auf nahezu jedem Untergrund stehen:

  • Wiese
  • Pflaster
  • Asphalt
  • Schotter

Wichtig ist eine Zufahrtsbreite von mindestens 2,50 Metern.


Benötigt die BewegBar einen Stromanschluss?

Ja. Für Kühlung und Beleuchtung wird eine normale Haushaltssteckdose (230V) benötigt.
Es ist kein Starkstrom erforderlich.

Eine 50 Meter Kabeltrommel wird von uns mitgebracht.


Ist die BewegBar wetterfest?

Ja, sie ist für den Außeneinsatz geeignet und kann auch bei normalem Regen betrieben werden.

Bei starkem Regen, Sturm oder Unwetter sollte aus Sicherheitsgründen individuell entschieden werden. Wir empfehlen bei unsicherer Wetterlage einen geschützten Standort oder eine zusätzliche Überdachung.


Kann die Bar mit Personal gebucht werden?

Die BewegBar wird grundsätzlich als reine Mietlösung ohne Personal angeboten.

Ihr organisiert Getränke und Ausschank selbst.
Auf Wunsch können Kontakte zu externen Barkeepern vermittelt werden.


Bietet ihr Getränkepakete an?

Nein. Die BewegBar wird ausschließlich zur Selbstversorgung vermietet.

Die Organisation von Getränken, Ausschank und ggf. notwendigen Genehmigungen liegt beim Veranstalter.


Wie läuft die Buchung und Bezahlung ab?

Nach Anfrage erhaltet ihr ein individuelles Angebot.
Mit Bestätigung und Anzahlung wird der Termin verbindlich reserviert.

Zahlungsmodalitäten:

  • 30 % Anzahlung bei Buchung
  • Restzahlung spätestens 7 Tage vor dem Event
  • Zahlung per Überweisung

Wird eine Kaution verlangt?

Ja, es wird eine Kaution in Höhe von 300 € erhoben.

Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe vollständig zurückerstattet.


Wie sind die Stornobedingungen?

  • Bis 60 Tage vor dem Event: kostenfrei
  • 59–30 Tage: 30 %
  • 29–14 Tage: 50 %
  • 13–7 Tage: 70 %
  • Weniger als 7 Tage: 90 % des Mietpreises

Wie erfolgt die Übergabe?

Die BewegBar wird von uns geliefert und wieder abgeholt.

Die Abholung erfolgt nach individueller Absprache – entweder direkt nach dem Event oder am Folgetag.


Gibt es eine maximale Mietdauer?

Nein. Neben den Standardpaketen (6h, 24h, 48h) sind auch längere Mietzeiträume nach individueller Absprache möglich.


Ist die BewegBar versichert?

Ja, es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Während der Mietdauer haftet der Mieter im gesetzlichen Rahmen für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder grobe Fahrlässigkeit.


Darf die Bar dekoriert werden?

Ja, eigene Dekoration ist erlaubt.

Nicht erlaubt sind dauerhafte Veränderungen oder Beschädigungen, insbesondere:

  • Keine Schrauben oder Nägel
  • Keine dauerhaften Klebemittel

Dekorationen müssen rückstandslos entfernt werden können.


Kann die Bar bei öffentlichen Veranstaltungen genutzt werden?

Grundsätzlich ja.

Alle erforderlichen Genehmigungen (z. B. Ausschankgenehmigung, Platzgenehmigung) müssen vom Veranstalter selbst eingeholt werden.
Wir übernehmen hierfür keine Verantwortung.


Was passiert bei Schäden während des Events?

Schäden oder Defekte müssen uns unverzüglich gemeldet werden.

Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder grobe Fahrlässigkeit haftet der Mieter im gesetzlichen Rahmen.
Normale Gebrauchsspuren sind ausgenommen.